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Bewerbung

  • Allgemeines

    Die HFF München nimmt zum Wintersemester 2025/2026 Studierende in folgenden Studiengängen auf:

    • Regie für Kino- und Fernsehfilm (Abt. III)
    • Regie für Kino- und Fernsehfilm / Schwerpunkt Montage (Abt. III/M)
    • Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik (Abt. IV)
    • Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik / Schwerpunkt Montage (Abt. IV/M)
    • Produktion und Medienwirtschaft (Abt. V)
    • Drehbuch (Abt. VI)
    • Bildgestaltung / Schwerpunkt Kinematografie  (Abt. VII/K)
    • Bildgestaltung / Schwerpunkt Visual Effects/VFX (Abt. VII/VFX)

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse Sprachniveaustufe B2 erforderlich. Ein Zertifikat muss derzeit nicht eingereicht werden.

    Triggerwarnung an Bewerber*innen für ein Studium an der HFF

    Filmemachen heisst, sich tief auf die Wirklichkeit einzulassen, ob wir dokumentarisch, hybrid oder fiktional arbeiten. Es ist eine Forschungsreise in die Welten, Phantasien und Emotionen von anderen Menschen wie von uns selbst. Es ist zugleich eine Erkundung von diversen Denkweisen, Ideologien und Systemen. Dazu gehört eine Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und Möglichkeiten, auch den eigenen (Vor)Urteilen. Das kann mit Schmerzen verbunden sein, mit Höhen und Tiefen.

    Wir zeigen innerhalb unserer Seminare zukünftigen Filmschaffenden Beispiele relevanter, auch umstrittener oder vergessener Filme der Filmgeschichte sowie aktuelle Filmbeispiele. Dabei gibt es immer wieder Filme, die rassistische oder sexistische Sprache und Darstellungen enthalten, die Formen von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, und Missbrauch zum Thema haben oder die Unterdrückung von Indivduen oder Klassen, von Armut, Ausbeutung und Leid. Oftmals in einem aufklärenden oder anklagenden Sinn, manchmal, gerade bei älteren Filmen, aber auch affirmativ. Wir bemühen uns immer darum, diese Filmbeispiele zu kontextualisieren und aus einer kritischen Perspektive einzuordnen. Es ist uns aber aus vielen Gründen wichtig, Ihnen die gesamte Bandbreite filmischen Schaffens zu zeigen und sie einer Neubetrachtung zu unterziehen. Nur dann können wir unsere eigenen Positionen schärfen und erarbeiten. 

    Wir möchten zukünftige Filmemacher*innen ermutigen, sich problematischen, gesellschaftlich relevanten Themen zu öffnen und sich ihnen zu stellen, da dies zu unserer Verantwortung als Filmemacher*innen gehört. Wir werden Sie dabei nicht allein lassen. 

    Obligatorische Lehrangebote für alle Studiengänge

    Für die Studierenden der HFF München sind die Lehrangebote folgender Abteilungen obligatorisch:

    - Medienwissenschaft (Abt. I)
    - Technik (Abt. II)

     Eine gesonderte Bewerbung für das Studium dieser Fächer ist nicht möglich.

    Bereiche und Lehrstühle

    Studierende der HFF München können in eigenen Lehrstühlen und Bereichen ihr Wissen vertiefen:

    - Bereich Fernsehjournalismus
    - Bereich Werbung
    - Lehrstuhl Serielles Erzählen
    - Lehrstuhl Bild, Licht, Raum

     Eine gesonderte Bewerbung für das Studium dieser Lehrstühle und Bereiche ist nicht möglich.

    Studienabschluss: Diplom der HFF München

    Mit dem erfolgreichen Studienabschluss erhalten Sie das Diplom der Hochschule für Fernsehen und Film. Die HFF München bietet keine Bachelor- oder Masterstudiengänge an.

    Studienbeginn und Studiendauer

    Das Studium beginnt jährlich zum Wintersemester.
    Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.
    Das Studium an der HFF München ist ein Vollzeitstudium.

    Der Lehrplan sieht Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen und Lehrproduktionen im Grundstudium und, nach bestandener Diplom-Vorprüfung, im Hauptstudium vor.

    Studiengebühren

    Pro Semester fallen derzeit folgende Beträge an:
    Studentenwerksbeitrag 85,00€ und Grundbeitrag für das Semesterticket des MVV München (vorläufig ausgesetzt).

    Bewerbungszeitraum

    Der Bewerbungszeitraum für das jährliche Aufnahmeverfahren der HFF München beginnt jeweils am 15.11. eines Jahres und endet am 28.02. des Folgejahres (Ausschlussfrist).

    Aufnahmeverfahren: Ihre Bewerbung reichen Sie im Bewerber- und im Aufgabenportal ein.


    Das Bewerbungsverfahren an der HFF München erfolgt durch Bearbeitung des Bewerber- und des Aufgabenportals:
    - Im Bewerberportal laden Sie Ihre Zeugnisse hoch bzw. die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist falls Sie Ihr Zeugnis NICHT in der Bundesrepublik deutschland erworben haben.
    - Im Aufgabenportal müssen Sie die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben hochladen.

    1. Bewerberportal
    Hier laden Sie Ihre persönlichen Daten und die formalen Zugangsvorausetzungen mit den entsprechenden Nachweisen (Zeugnisse bzw. VPD von uni-assist) in Ihrem persönlichen account hoch.
    Aus dem Bewerberportal werden Sie in das Aufgabenportal weitergeleitet.

    2. Aufgabenportal
    Hier bearbeiten Sie die pro Studiengang gestellten Bewerbungsaufgaben.
    Ohne fristgerechte Einreichung der bearbeiteten Bewerbungsaufgaben ist keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren möglich.

      

     Formale Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren

    Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsabschlüssen die im Bildungswesen der BRD erworben wurden:

    Zugang zum Aufnahmeverfahren haben Sie mit einer allgemeinen Hochschulreife und einer fachgebundenen Hochschulreife (FOS 13 oder BOS 13) Ausbildungsrichtung Gestaltung oder Wirtschaft.
    Zeugnise der fachgebundenen Hochschulreife (FOS 13 oder BOS 13) senden Sie gerne vorab zur Prüfung an das Studierendensekretriat der HFF München [email protected].

    Die Hochschule kann bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.
    Für die 36-monatige Berufspraxis müssen Sie entsprechende Arbeitszeugnisse einreichen.

    Ebenfalls Zugang erhalten beruflich qualifizierte Bewerber*innen nach § 29 / § 30 QualV.

    Bewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen (inkl. Österreich und der Schweiz)

    Diese Hinweise gelten auch für Bewerber*innen aus dem deutschsprachgigen Ausland wie Österreich und der Schweiz

    Internationale Schul- und Hochschulabschlüsse
    müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen allgemeinen oder (einschlägig) fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein.
    Die Anerkenunng erfolgt über uni assist e.V.

    Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, kann die HFF München Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.

    Berufsausbildungen, die im Ausland erworben wurden, müssen anerkannt werden.

    Informationen zur Anerkennung erhalten Sie unter der Rubrik „Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren für internationale Bewerber*innen“.

     

    Studierendensekretariat

    Bei Fragen zu formalen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich
    mit Ihrem jeweiligen Abschlusszeugnis und Ihrem Lebenslauf (jeweils als PDF beigefügt) an das Studierendensekretariat der HFF München unter [email protected].

    Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Zeugnsse bei uni-assist anerkennen lassen müssen, dies gilt auch für Zeugnisse aus Österreich und der Schweiz.

     

    Sprachkenntnisse

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) erforderlich.

    Unterkunft

    Die HFF München vergibt keine Wohnheimplätze. Wohnheimplätze werden zentral über das Studierendenwerk vergeben. http://www.studentenwerk-muenchen.de/wohnen/

    Finanzierungsmöglichkeiten

    Beratung über Möglichkeiten der Studienfinanzierung erhalten Sie im international office der HFF München. Eine erste Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

    Informationen zu Stipendien erhalten Sie beim Studierendenwerk München: https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/stipendienberatung/

    Beratung zu Studienkrediten bietet ebenfalls das Studierendenwerk München: https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/studienkreditberatung/

    Studienberatung

    Die Studienberatung informiert Sie zu den Inhalten der Studiengänge, bitte wenden Sie sich per Mail an [email protected].
    Zur Prüfung Ihrer Formalen Zugangsvoraussetzungen fügen Sie Ihr jeweiliges Abschlusszeugnis und Ihren Lebenslauf als PDF bei.

    Bewerberinnen und Bewerber die ihre Zeugnisse NICHT in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben (dazu zählen auch Zeugnisse aus Österreich und der Schweiz) müssen diese bei uni-assist anerkennen lassen.

    Tag der offenen Tür

    Der nächste Tag der offenen Tür findet im Januar 2026 statt.
    Wenn Sie auf dem Laufenden zum nächsten Tag der offenen Tür und der HFF gehalten werden wollen, liken Sie uns bitte auf Facebook.

  • Bewerbungsverfahren

    Das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2025/26 begann am 15.11.2024 und endete Freitag, 28.02.2025 (Ausschlussfrist).

    Für Ihre Bewerbung müssen Sie im Bewerberportal einen Account anlegen (1) und im  Aufgabenportal (2) die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben des jeweiligen Studiengangs hochladen.

    1. Sie registrieren sich im Bewerber-Portal (Link)
    Hier laden Sie Ihre persönlichen Daten und die formalen Zugangsvoraussetzungen (Zeugnisse) mit den entsprechenden Nachweisen in Ihrem persönlichen Account hoch.
     
    ! Nach Eingabe aller Daten müssen Sie den BUTTON ABSENDEN anklicken, Ihre Bewerbung wird ansonsten nicht im System registriert !

    2. nach Abschluss Ihrer Eingaben im Bewerberportal erhalten Sie den Link zum Aufgaben-Portal
    Im Aufgabenportal laden Sie die pro Studiengang bearbeiteten Bewerbungsaufgaben hoch.

    Ohne fristgerechte Einreichung der bearbeiteten Bewerbungsaufgaben ist keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren möglich.

     

  • Fristen und Termine

    Der Bewerbungszeitraum für das jährliche Aufnahmeverfahren an der HFF München beginnt jeweils am 15.11. eines Jahres und endet jeweils am 28.02. des Folgejahres (Ausschlussfrist).
    (Ausgenommen: Soweit der 28. Februar auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in Bayern fällt, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.)

    Der Bewerbungszeitraum für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2025/2026 ist abgelaufen.

    Bitte beachten Sie für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren:
    Internationale Bildungsnachweise müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen Allgemeinen oder (einschlägig) Fach-Gebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein.
    Die Anerkennung erfolgt über uni-assist.e.V.. Die Prüfdauer beträgt 6-8 Wochen.

    Bitte beachten Sie:
    - Bewerberinnen und Bewerber die zum Studium zugelassen werden, haben in der KW 40 (ausgenommen der 3.10.2025) bereits Anwesenheitspflicht, in dieser Woche finden ganztags verpflichtende Sicherheitsschulungen statt.
    - In der ersten Semesterwoche (KW 41) finden ganztags, auch abends, Einführungsveranstaltungen für die Erstsemester-Studierenden statt.  

    Der nächste "Tag der offenen Tür" findet voraussichtlich im Januar 2026 statt. Der genaue Termin wird hier veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie hier hffmuc.de / Startseite.

  • Bewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen

    Internationale Bildungsnachweise (Schulzeugnisse etc.) sind ALLE Bildungsnachweise, die NICHT im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden.

    Internationale Bildungsnachweise müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen Allgemeinen oder (einschlägig) Fach-Gebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein.
    Die Anerkennung erfolgt über uni-assist.e.V.. Nähere Hinweise finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

    Ohne Anerkennung erfolgt keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren an der HFF München,
    uni-assist erstellt hierzu eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation (VPD).

    Auch wenn Sie bereits an einer anderen Universität in Deutschland ein Studium aufgenommen haben,  muss Ihr internationaler Bildungsabschluss durch uni-assist e.V. geprüft werden.

    (Falls Sie für Ihr Studium an einer anderen Universität bereits über eine VPD verfügen, senden Sie diese bitte vorab an das Studierendensekretariat der HFF München zusammen mit Ihrem Studienwunsch. Wir informieren Sie anschließend, ob eine weitere Prüfung durch uni-assist erforderlich ist.)

    Bitte beachten Sie: das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigungs-Recherche im Tool "Check Hochschulzugang" bei uni-assist e.V. ist nur eine Auskunft auf Grundlage der Selbstangaben und ersetzt keine Prüfung der Zeugnisse. Als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen dient alleine das Dokument "Vorprüfungsdokumentation" (VPD). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "uni-assist e.V.".

    uni-assist e.V.

    Uni-assist e.V. ist eine Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, uni-assist prüft und bewertet internationale Vorbildungsnachweise von Studienbewerbern.

    Prüfungsverfahren

    Das Prüfungsverfahren über uni-assist e.V. erfolgt in zwei Schritten:
    1. Zunächst stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Vorprüfdokumentation (VPD) über das Portal My assist bei uni-assist e.V..

    2. Am Ende des Prüfungsverfahrens erhalten Sie von uni-assist e.V. die sogenannte Vorprüfungsdokumentatuion (VPD).

    Bewerbernummer uni-Assist e.V.

    Die Bewerbernummer die Sie von uni-assist e.V. erhalten ist nicht identisch ist mit der Bewerbungsnummer die Sie bei der Anmeldung im Bewerberportal der HFF München erhalten.

    Dokumente / Zeugnisse

    Bitte reichen Sie zur Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung Ihre Zeugnisse, die im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigen, einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten bei uni-assist e.V. ein.

    Die von uni-assist e.V. geforderten Unterlagen müssen in vereidigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.uni-assist.de/bewerben/dokumente-sammeln/beglaubigungen-uebersetzungen/

    Die von uni-assist e.V. geforderten Unterlagen laden Sie online in Ihrem My-assist account hoch. Alle Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-assist.de/bewerben/online-bewerben/

    Bewerber*innen aus der Mongolei, Vietnam und der VR China

    Bitte reichen Sie das Original des APS-Zertifikats ein.

    Hochschulaufnahmeprüfungen im Ausland

    Bitte reichen Sie Bescheinigungen über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und / oder einen Zulassungsbescheid einer ausländischen Hochschule ein.

    Internationale Hochschulzeugnisse 

    Bitte reichen Sie alle internationalen Hochschulzeugnisse von Colleges, Akademien, Universitäten, etc. einschließlich der dazugehörigen Auflistungen von Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (wie z.B. transcipts of records, akademische Bescheinigungen, Index, etc.) ein.
    In Deutschland bereits absolvierte, bzw. aktuelle Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden.

    Bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

    Wenn Sie bereits an einem Studienkolleg in Deutschland eine Feststellungsprüfung bestanden haben, senden Sie dies bitte vorab an das Studierendensekretariat der HFF zur Prüfung. 

    Bearbeitungszeitraum

    Uni-assist benötigt zur Prüfung der Bildungsnachweise circa 8 Wochen.

    Bitte beachten Sie: Sie sind selbst für die rechtzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen bei uni-assist e.V. verantwortlich.

    Kosten

    Die Ausstellung einer Vorprüfdokumentation (VPD) ist kostenpflichtig.
    Informationen zu den aktuellen Gebühren und Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.

    Die Prüfung von uni-assist e.V. beginnt erst, nachdem die Bearbeitungsgebühr eingegangen ist und Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind.

    VPD

    As Ergebnis der Prüfung durch uni-assist e.V. erhalten Sie eine VPD (Vorprüfungsdokumentation) für Ihre Bewerbung an der HFF.
    Die VPD wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie uni-assist e.V. eine aktuelle E-Mail Adresse mitteilen.

    Ihre Vorprüfungsdokumentation (VPD) laden Sie zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsende (28. Februar jeden Jahres/Auschlussfrist) im Bewerberportal der HFF München hoch.

    Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen, die für das Aufnahmeverfahren keine VPD von uni-assist e.V. einreichen, erhalten eine Ablehnung aus formalen Gründen.

    Falls Ihre VPD von uni-assist e.V. eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studienkolleg ausweist, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der HFF.

    Weitere Hinweise zum Studienkolleg finden Sie unter der Rubrik "Studienkolleg".

    Studienkolleg

    Internationale Bildungsnachweise müssen vor Zulassung zum Aufnahmeverfahren an der HFF München von uni-assist e.V. geprüft werden.
    Nach dieser Prüfung erstellt uni-assist e.V. eine Vorprüfdokumentation (VPD).
    Werden Sie darin dem Studienkolleg zugewiesen, senden Sie Ihre VPD mit Lebenslauf und Angabe Ihres Studienwunsches an das Studierendensekretariat per E-Mail [email protected]

    Für alle Studiengänge an der HFF München, ausgenommen Produktion und Medienwirtschaft, benötigen Sie eine Zuweisung für geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge (Besuch des Kurses G).

    Für den Studiengang Produktion und Medienwirtschaft benötigen Sie eine Zuweisung für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge (Besuch des Kurses W).

    Zuweisung zum Studienkolleg

    Nach erfolgreicher Bewertung Ihrer eingereichten Unterlagen (VPD, Lebenslauf und Studienwunsch) erhalten Sie von der HFF ein Zuweisungsschreiben für das Studienkolleg mit der Einladung zum Aufnahmetest.

     Dauer

    Das Studienkolleg dauert 2 Semester. Pro Woche finden 30-34 Stunden Unterricht statt. Es besteht Anwesenheitspflicht.

    Ablauf

    Zunächst müssen alle Bewerber*innen den Aufnahmetest in Deutsch bestehen.

    Bewerber*innen für den G- und W-Kurs müssen, nach Bestehen des Aufnahmetests Deutsch, in einem Einstufungstest Kenntnisse in Englisch nachweisen.
    Bewerber*innen für den W-Kurs müssen in einem zusätzlichen Test Kenntnisse in Mathematik nachweisen.

    Nach erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung nehmen Sie am Unterricht im Kurs G bzw. Kurs W teil.
    Am Ende des zweiten Semesters legen Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg ab.
    Nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich an der HFF München um einen, dem absolvierten Kurs entsprechenden, Studienplatz bewerben.

    Kosten

    Der Besuch des Studienkollegs ist gebührenfrei. Lehrbücher und Unterrichtsmittel müssen selbst bezahlt werden (ca. 50 € pro Semester). Die Immatrikulationsgebühr an der LMU beträgt derzeit 85,00 € und ist bei der Einschreibung an der LMU zu bezahlen.

    Visumspflichtige Bewerber*innen

    Sofern Sie visumspflichtig sind, beantragen Sie bitte unverzüglich nach Erhalt des Zuweisungsschreiben der HFF, ein Visum Kategorie D (Aufenthaltszweck Studium).

    Bei der Immatrikulation an der LMU muss der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbracht werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier: http://studienkolleg-münchen.de/sie-moechten-das-studienkolleg-besuchen/visum

    Ansprechpartner*in

    Bei weiteren Fragen und für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der HFF München.

    Sprachkenntnisse

    Für die Bewerbung und das Studium an der HFF München sind sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) erforderlich.

    Bitte beachten Sie: die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.Die Vorlesungen und Prüfungen finden ausschließich in deutscher Sprache statt.
  • Bewerber*innen mit Bildungsnachweisen aus der Bundesrepublik Deutschland

    Bewerberinnen und Bewerber die Ihre Schulabschlüsse, Zeugnisse etc. NICHT in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben sehen unter "Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Bildungsabschlüssen" nach. Diese Zeugnisse müssen von uni-assist e.V. anerkannt werden.

    Zeugnisse aus Österreich und der Schweiz müssen ebenfalls von uni-assist anerkannt werden.

    Formale Zugangsvoraussetzungen zum Aufnahmeverfahren für Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsnachweisen aus der Bundesrepublik Deutschland:

    Allgemeine Hochschulreife

    Sie berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und Kunsthochschulen wie der HFF München. Auf Ihrem Schulabschlusszeugnis steht: "Allgemeine Hochschulreife".

    Fach-Gebundene Hochschulreife Gestaltung oder Wirtschaft (Erläuterungen siehe Text)

    Auf Ihrem Zeugnis steht: "Fach-Gebundene Hochschulreife".
    Die Fach-Gebundene Hochschulreife erwirbt man am Ende der Jahrgangsstufe 13 an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule (FOS 13) oder einer Berufsoberschule (BOS 13). Sie berechtigt zu Studiengängen an Universitäten oder Kunsthochschulen die für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägig sind. An der HFF sind dies die Ausbildungsrichtungen Gestaltung und Wirtschaft.

    Bitte beachten Sie:
    Die Zulassung zum Aufnahmeverfahren mit dem Abschluss der 12. Klasse einer Fachoberschule oder Berufsoberschule (FOS 12 / BOS 12) ist an bayerischen Universitäten und Kunsthochschulen nicht möglich.
    Ein Studium mit Fachhochschulreife ist an der HFF München nicht möglich.

    Informationen zu Studienzugangsmöglichkeiten finden Sie hier:https://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/

    Fachbindung Gestaltung

    An der HFF München können Sie sich damit für die Studiengänge "Regie für Kino- und Fernsehfilm", "Regie für Kino- und Fernsehfilm Schwerpunkt Montage", "Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik", "Dokumentarfilm und Fernsehpublizisitk Schwerpunkt Montage", "Drehbuch", "Bildgestaltung Schwerpunkt Kinematografie" und "Bildgestaltung Schwerpuntk Visual EFfects (VFX)" bewerben.

    Fachbindung Wirtschaft

    An der HFF München können Sie sich damit für den Studiengang "Produktion und Medienwirtschaft" bewerben.

    Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis

    Die Hochschule kann bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, Ausnahmen zulassen, sofern eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder eine mindestens 36-monatige einschlägige (studiengangsbezogene) Berufspraxis in Vollzeit absolviert wurde.

    Den Nachweis Ihrer Berufsausbildung erbringen Sie bei Ihrer Bewerbung mit dem entsprechenden Berufsabschlusszeugnis. Sie können unbeglaubigte Kopien aller Seiten (Vorder-, und Rückseite) Ihres Zeugnisses einreichen.

    Den Nachweis einer 36-monatigen, für den jeweiligen gewählten Studiengang einschlägigen Berufspraxis erbringen Sie mit Ihren Arbeitszeugnissen die Sie ebenfalls in Kopie bei Ihrer Bewerbung einreichen.

    Bitte beachten Sie: berufliche Praxis bedeutet immer eine Beschäftigung in Vollzeit. Sie kann erst nach einem Schulabschluss erworben werden. Das Muster für den Nachweis der 36-monatigen einschlägigen beruflichen Praxis finden Sie hier: MUSTER.

    Allgemeiner Hochschulzugang und fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

    Seit dem Wintersemester 2009/10 gelten die Bestimmungen für beruflich qualifizierte Bewerber*innen nach § 29 / § 30 der Qualifiaktionsverordnung (QualIV).

    Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach § 29 QualIV

    Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

    1. Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung oder

     2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelgten beruflichen Fortbildungsprüfung oder

    3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.

    Fach Gebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach § 30 QualIV

    Der Fach-Gebundene Zugang zur Hochschule kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

    1. Zeugnis des erfolgreichen Abschlusses einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung durch Bundes-, oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und

     2. Nachweis einer anschließenden mindestens dreijährigen hauptberuflichen Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (Nachweis mit Zeugnissen).

    Bitte beachten Sie: Außerhalb dem Freistaat Bayern erbrachte Vorbildungsnachweise müssen als gleichwertig anerkannt sein.

  • Bewerbungsaufgaben

    Hinweis:
    Internationale Bildungsnachweise
    müssen einer im Freistaat Bayern erworbenen Allgemeinen oder (einschlägig) Fach-Gebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt sein. Die Anerkennung erfolgt über uni-assist.e.V.. Dies gilt auch für Zeugnisse aus Österreich und der Schweiz.

    Die Bewerbungsaufgaben für das Aufnahmeverfahren zum Wintersemester 2025/2026 finden Sie für die entsprechenden Studiengängen über die folgenden Links:

    Für Ihre Bewerbung müssen Sie
    1. im Bewerberportal einen Account anlegen, dort die Bewerbung einreichen und
    2. im  Aufgabenportal (den Link hierauf erhalten Sie beim Abschluss der Bewerbung im Bewerberportal) die bearbeiteten Bewerbungsaufgaben des jeweiligen Studiengangs hochladen.

  • FAQ – Frequently asked questions

    Die HFF München befindet sich derzeit im Umstellungsprozess von Diplom- zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Ab dem Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2027/2028 (Start voraussichtlich November/Dezember 2026) nimmt die HFF München Bewerber*innen ausschließlich in Bachelor-Studiengängen auf. Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des Umstellungsprozesses derzeit noch keine Angaben bezüglich eines Aufnahmeverfahrens zum Wintersemester 2026/2027 machen können.